Der Trägerverein Schützenhof Oberrodenbach e.V. lädt hiermit seine Vereinsmitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in den Schützenhof in Oberrodenbach ein. Der Beginn ist um 20:00 Uhr.
Neben den bekannten Tagesordnungspunkten schlägt der Vorstand eine kleine Satzungsänderung zum Thema Wahlen vor.
Aktuelle Satzung: § 10 Mitgliederversammlung (ordentliche und außerordentliche)
(Absatz 1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder (Mitgliederversammlung) geordnet. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(Absatz 15) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder erfolgen einzeln nach Stimmenmehrheit in der Reihenfolge gem. § 12 Abs. 1.
Neuer Vorschlag: (Absatz 15) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder erfolgen einzeln nach Stimmenmehrheit in der Reihenfolge gem. § 12 Abs. 1.Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass eine Blockwahl zulässig ist.
Hier die Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Bericht des Vorstandes
- Aussprache
- Bericht des Kassenwarts und Kassenprüfer
- Bericht des Kassenwarts
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderung: § 10 Mitgliederversammlung
- Absatz 15 – Wahlen Vorstandsmitglieder
- Wahlen
- Wahl des Wahlausschusses (Wahlleiter und Beisitzer)
- 2. Vorsitzender*in
- Kassenwart*in
- Schriftführer*in
- Beisitzer*in
- Kassenprüfer*innen
- Aktivitäten-Planung 2022
- Vorstellung durch den Vorstand
- Aussprache
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 20. April eingereicht werden. Auf einen regen Besuch freut sich der Vorstand.